als Kunde bin ich König

bei der Behörde

 

Seit einiger Zeit gehöre ich zur Zwangskundschaft der Deutschen Rentenversicherung. Im Rahmen des nachehelichen Versorgungsausgleiches sind Rechnungen und Gegenrechnungen aufzustellen. Was das Familiengericht mit viel Mühe und noch mehr Nachfragen nach Zuarbeit seitens der Behörde kürzlich errechnet hat, muss in der Folge durch eigenen Antrag eines Pensionärs auf Rentenbezug in eine monatliche Zahlung überführt werden. Im gerichtlichen Verfahren waren die verdienstvollen Zeiten seit dem Jugendalter bereits akribisch nachgefragt worden. Umfangreiche Fragebögen der Rentenanstalt ließen keine Möglichkeit außer acht. Hatte man irgendwann auf einem Schiff entbunden? Oder war man dort entbunden worden – das erinnere ich nicht mehr ganz genau. War man in den Genuss einer Tiefbauzulage gekommen oder als Kriegsversehrter begünstigt? Nun, all das war ermittelt und letztlich für alle Verfahrensbeteiligte als erschöpfend und ausreichend erachtet worden, ein Urteil konnte erfolgen. Hatte ich nun angenommen, die Zahlung des kleinen monatlichen Betrags zu meinen Gunsten – nachdem der große Betrag zu meinem Nachteil mit unauffälliger Sofortwirkung meine Bezüge minderte – könne nun per kleiner Anfrage eingeleitet werden, sah ich mich im Irrtum. Das gehe bedauerlicher Weise leider nicht, hierzu sei ein Rentenantrag nötig und eigenhändig zu stellen. Worauf mir der 17-seitige Grundfragebogen nebst mehrerer mehrseitiger Anlagen mit freundlichen Wünschen und nicht ohne Hinweis auf zahlreiche Beratungsangebote örtlicher Sachkundiger überlassen wurde. Alles Fragen und Auskünfte, die wenige Monate zuvor umfassend geklärt waren, meine berufliche Karriere seit der Jugendzeit hat sich zwischenzeitlich kaum verändert. Auch umfangreiche Fragen zum weder erwünschten, noch bekanntlich gar nicht möglichen Eintritt in die Krankenversicherung der Rentner waren zur Beantwortung beigefügt. Einspruch war, wie üblich, wenn die Behörde am längeren Hebel sitzt, nicht von Erfolg gekrönt. So tat ich, was ich mußte und packte mein kleines vorweihnachtliches Päckchen Richtung Anstalt in Stralsund. Nur sechs Wochen später erhielt ich von dort ein Schreiben in einem angetäuscht freundlichen Behördengeflöte, leider habe man ja nichts von mir gehört und ich sei doch sehr auf Zusammenarbeit mit der Behörde hinzuweisen, denn sonst könne man – leider, leider – nichts zu meinen Gunsten tun. Und das sei mir dann insgesamt als Unwilligkeit anzurechnen, hingegen sei es unbillig, mir meine Pflichten immer wieder vorhalten zu müssen.
Das hat mich nur wenig erfreut, wenn ich es mir überlege, war ich eher erbost, und rasch war der Widerspruch eingelegt mit dem Hinweis, dass nicht nur die Zuarbeit der Rentenbeglückungsanstalt für das Gericht über ein Jahr in Anspruch genommen hatte, sondern dass gerne ein Einschreibebeleg bei der weiteren Suche im Hause behilflich sein könnte. Lediglich kurze 5 Wochen später teilte man mir in einem amtlichen Dreizeiler mit, die Unterlagen seien „nunmehr eingetroffen“ und man wolle sich bemühen (ja was denn sonst?), möglichst bald (aha + haha) mit einer Bearbeitung zu beginnen. Rentenbescheid dann später.

Da fühlt man sich als Kunde bestens verstanden und ist auf das Ergebnis gespannt. Sofern man es noch erlebt.

[man muss ja fair bleiben. Nach dann doch erstaunlich kurzer Bearbeitungsdauer heute der Rentenbescheid. Ab Mai geht’s los, erste Zahlung Ende Mai. Ich habe vor Dankbarkeit fast geweint und wollte sofort einen Dankesbrief an die Anstalt schicken. Leider reichte es nicht zur Briefmarke, … aber Ende Mai!]