Häufiger, als selbst hartnäckige Vertreter des „Gesundschrumpfens“ das gutheißen können, müssen ehemalige Sakralräume umgebaut werden, da die Nutzer verblichen oder entwichen sind, weil sich der weitere Erhalt nicht lohnt und rechnet.
Ich lese von Teilen eines ehemaligen Benediktinerklosters, die zu Eigentumswohnungen umgebaut werden. Wie nennt man das, wenn geweihte Räume zurückgebaut werden? Werden diese Räume dann entweiht? Entehrt? Nein, sie werden entwidmet, so Pater Oliver Kaftan (OSB), in einem Beitrag über die Verweltlichung von Kirchen.
Werbend schreibt die Zeitung von „denkmalgeschütztem Wohnen zusammen mit den verbliebenen Mönchen unter einem Dach“ – und nicht etwa mit den verblichenen, denen die „Entwidmung“ Gedanken machen könnte, sie würden sich möglicherweise im Grabe umdrehen, angesichts der Bewerbung der Immobilie als „einzigartige Adresse, die aktiven Menschen (Seniorenwohnungen) ein gehobenes und genußvolles Ambiente bietet“ mit „herrschaftlichen Deckenhöhen bis zu 4.00 m“ – „für Menschen, die die schönen Dinge im Leben schätzen, ist (diese Anlage) der Schlüssel zu mehr Lebensgenuss“.
Das entspricht der Klosterregel zwar der Benediktiner nicht wirklich. Handelt es sich doch um einen kontemplativen Orden mit der Regel „ora et labora“, der sich im Jahr 814 hier angesiedelt hatte. Andererseits könnte man die sich im Grabe drehenden Mönche energiesparend als Ventilatoren in dem „repräsentativen Klosterensemble“ vorstellen. Richtig gut sogar.