das Sterben der Anderen

 

 

Vor etlichen Jahren war im kassenärztlichen Notdienst bei Inanspruchnahme eine Gebühr zu zahlen und zu quittieren. Wenn Hilfspersonal zur Verfügung stand, zum Beispiel an der Anmeldung in einer Notdienstpraxis, wurde die Gebühr gleich dort kassiert, wenn der Arzt alleine zu einem Hausbesuch unterwegs war, hatte er das Eintreiben der Gebühr und das Ausstellen einer Quittung selbst und zusätzlich zu erledigen. Man kann leicht nachvollziehen, dass dies in der Nacht und in dramatischen Situationen (Herzinfarkt, schwere Luftnot) zu unschönen Abläufen führen kann. Häufig waren Menschen auch nicht in der Lage, in eigenen medizinischen Notfällen die ganzen Gebühren aufzubringen (Notdienstgebühr, Apothekengebühr, Fahrt mit dem Taxi auf eigene Kosten …). Zu leicht übersieht man, dass 10 Euro für jemanden Geld bedeuten kann, das nicht entbehrlich und für anderes verplant ist. 

Meine schlimmste Erinnerung in diesen Zusammenhängen ist ein eigener Notdienst, den ich in einer überörtlichen Praxis verrichtete, an der Anmeldung saß eine Helferin, zum Hausbesuch wurde ich von Angehörigen des Roten Kreuzes gefahren, die dort auch die administrativen Formalitäten erledigten. 

Mitten in der Nacht ein Anruf aus einem Altersheim im Nachbarort. Eine dort beheimatete Frau befinde sich im Endstadium einer schweren Krebserkrankung, man erwarte ihr baldiges Sterben, nun stöhne und schreie sie schon die ganze Nacht, da müsse der Notarzt „mal draufschauen“ (eine unzählige Male gehörte Redewendung, die in mir auch heute noch Widerwillen auszulösen pflegt). 

Vor Ort, in einem gut beleumundeten Altersheim mit überdurchschnittlicher Ausstattung (denn abgelebt wird durchaus dem sozialen Rang entsprechend), betraten wir die Pflegestation, die nächtlich schwach beleuchtet und vollkommen ruhig war. Nach einiger Zeit erschien der Nachtdienst, der uns alarmiert hatte und wies den Weg. Während ich mich zum Zimmer der Patientin aufmachte, begann mein Helfer  am Stationstresen die Verwaltungsarbeiten zu erledigen. Man stelle sich diesen nicht mehr ganz jungen Mann in Diensten des Roten Kreuzes als einen überdurchschnittlich kräftigen, großen Kerl vor, in der üblichen Aufmachung als Rettungskraft in leuchtender Funktionskleidung und demonstrativ halb offenen schweren Arbeitsschuhen, mit denen man auch in schwierigem Gelände bestehen sollte. 

Die Tür zum Zimmer der Sterbenden stand offen. Das Zimmer war ganz schwach im Hintergrund erleuchtet. Es war ruhig und wirkte friedlich. Im Bett lag still eine schmale alte Frau, zu der ich Blickkontakt aufnehmen konnte und die auf einen beruhigenden Händedruck mit Zuwendung reagierte. Ob sie Schmerzen habe, fragte ich. Sie nickte schwach. Ich versprach, mich zu kümmern und ihr Linderung zu verschaffen. 

Zurück am Stationstresen erfuhr ich dann, dass man bei dieser Krebspatientin im Endstadium ihrer Erkrankung  im Angesicht ihres erwarteten baldigen Versterbens hausärztlich jegliche weitere medizinische Maßnahme „eingestellt“ und insbesondere auch ihre Medikamente „abgesetzt“ habe. Aus den Unterlagen ging hervor, dass diese Frau in erheblichem Umfang eine schmerzstillende Dauermedikation mit Opiaten benötigt hatte, die hatte man nun einfach weggelassen. Wer wird sich da über ein Wiederaufflammen des Schmerzes wundern. Ich wurde in meinem Unverständnis ärgerlich, ohne dies jedoch am Nachtdienst auslassen zu können, denn die Verantwortlichkeiten lagen woanders. 

Während ich mir nun Gedanken um eine medikamentöse Hilfe machte, wurde ich auf lärmende Geschäftigkeit in der Nähe aufmerksam. Zu meinem Erschrecken stellte ich fest, dass mein Helfer, der am Stationstresen diesbezüglich nicht erfolgreich gewesen war, nunmehr bei der Patientin selbst versuchte, das Sterbegeld (Notdienstgebühr) einzutreiben. Dazu hatte er sich ordentlich Licht gemacht, die verängstigte, hilflose Patientin barsch angeraunzt, wo denn nun Geld zu finden sei, und durchsuchte nun den Nachttisch auf der Suche nach einer Geldbörse. Ich sah diesen Ritter von der schlampigen Gestalt martialisch herumwerken und schämte mich zutiefst… und schmiß ihn raus. 

In Verantwortung des Altenheims hatte man nicht nur alle durchaus weiter erforderlichen Maßnahmen zur Arbeitserleichterung und Abhandlung des Sterbeprozesses ausgesetzt, man hatte auch versäumt, einen kleinen Geldbetrag zur Bezahlung bspw. einer Notdienstgebühr vorsorglich beiseite zu legen. Mein beruflich erfahrener Helfer und Verantwortungsträger in seinem Rettungsdienst glaubte seine Pflicht zu tun, als er derbe und rücksichtslos bei einer Sterbenden Geld einzutreiben versuchte. 

Menschen sind in solchen Situationen auf Gedeih und Verderb anderen und „Institutionen“ in einer Weise ausgeliefert, die man sich als Gesunder nicht vorzustellen vermag. Irgendwann wird man es erfahren. Am eigenen Leib.